Kosten bei CMD-Behandlungen
CMD- Behandlungen sind sehr zeitaufwendig und meist auch mit Laboraufwendungen verbunden.
Wir werden Ihnen daher zu Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan erarbeiten, der die Initialdiagnostik, die speziellen Behandlungskonzepte und die meist notwendige Herstellung einer individualisierten AufBissschiene umfasst.
Die Schienentherapie wird nicht mit der Eingliederung dieser adjustierten AufBissschiene beendet sein, sondern dann beginnt erst die eigentliche Behandlung. Der Heil- und Kostenplan ist so ausgelegt, dass nach unserer Erfahrung ein Großteil der Behandlungen mit ca. 6-8 Folgeterminen zu einer stabilen Situation führt. Diese Situation wird auch als „therapeutische Position“ des Unterkiefers bezeichnet.
Wenn dieser stabile Behandlungszustand erreicht ist, wird eine Neubewertung stattfinden, in der wir mit Ihnen gemeinsam überlegen, ob Sie mit dem erreichten Zustand mithilfe der Schiene zurechtkommen oder wie eine Folgebehandlung aussehen könnte. Eine solche Folgebehandlung soll das durch die CMD- Behandlung stabilisierte Ergebnis durch weitere Maßnahmen, seien es nun Zahnersatz- Techniken, Zahnaufbauten, dauerhafte zahnfarbenen Schienen („Münchner Schiene“) oder aber kieferorthopädische Behandlungen, dauerhaft sichern, auch wenn Sie dann die Schiene nicht mehr im Mund haben.
Die Abrechnungen bei CMD- Behandlungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstellt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können im Rahmen der Leistungszusagen ihrer Krankenkassen auch teilweise Leistungen über die Krankenversicherungs- Karte in Anspruch nehmen.
Für eine funktionsanalytische Grunduntersuchung, also die erste Untersuchung, bei der über das Vorliegen einer CMD- Erkrankung geurteilt wird, müssen Sie als gesetzlich versicherter Patient mit einem Eigenanteil von ca. 160 Euro rechnen. Da auch die gesetzliche Versicherung einige Untersuchungen bezahlt, ist der Kostenaufwand für privatversicherte Patienten höher. Dafür sind die Kosten für die Leistungen aber über die Privatversicherung meist erstattungsfähig.
Bei der Schienentherapie muss geprüft werden, wie schwierig der Fall ist. In der Regel muss für den Aufwand einer nach den oben erläuterten Analysen hergestellten Schiene ein Kostenaufwand von ca. 2.500 Euro gerechnet werden. Auch hier wird vor dem Behandlungsbeginn und der Herstellung einer Schiene ein Heil- und Kostenplan für Sie erarbeitet, der die erforderlichen Leistungen sowie die Material- und Laborkosten auflistet.
Im Einzelfall kann bei leichteren Fällen der Aufwand auch deutlich geringer sein, er kann in schweren und langdauernden Behandlungen aber auch deutlich höher sein. Auch hier kann nur geraten werden, sich rechtzeitig über eine Zusatzversicherung abzusichern. Hierbei muss beim Abschluß der Versicherung geprüft werden, ob die Versicherung auch diese „funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen“ umfasst, und zwar auch im Zusammenhang mit Schienentherapie und nicht nur im Zusammenhang nit Zahnersatz. Das ist leider bei vielen Zusatzversicherungen nicht der Fall.